Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Das Gesetz selbst nennt die Leistungsschutzechte „verwandte Schutzrechte“. Auch im Ausland werden diese Rechte oft als benachbarte Rechte (droits voisins, neighbouring rights) bezeichnet. Das zeigt, dass es sich bei diesen Rechten um dem Urheberrecht nahestehende Rechte handelt. Der Ausdruck „Leistungsschutzrecht“ zeigt, dass hier besondere Leistungen geschützt werden sollen.
Diese Begriffe machen aber auch deutlich, dass sich Leistungsschutzrechte von Urheberrechten unterscheiden. Während Urheber neue Werke „schöpfen“, erbringen die Inhaber von Leistungsschutzrechten Leistungen, die im kulturellen Bereich angesiedelt sind, sie schaffen aber keine neuen Werke.
Welche Leistungsschutzrechte gibt es?
Die bekanntesten Leistungsschutzechte sind der
- Schutz für Lichtbilder nach § 72 UrhG
- Schutz für ausübende Künstler § 73 UrhG
- Schutz für Presseverleger § 87 f UrhG
- Schutz für Datenbankhersteller § 87 a UrhG.
Daneben gibt es aber auch
- Schutz der Veranstalter (§ 81 UrhG)
- Schutz nachgelassener Werke (§ 71 UrhG)
- Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70 UrhG)
- Schutz des Tonträgerherstellers (§ 85 UrhG)
- Schutz des Sendeunternehmens (§ 87 UrhG)
- Schutz des Filmherstellers (§ 94 UrhG).
Was schützen diese Leisungsschutzrechte ?
Die Leistungsschutzrechte schützen im Prinzip zwei Gruppen von Leistungen: Solche, die „der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich sind“, und solche, „die im Zusammenhang mit den Werken der Urheber erbracht werden“. Zur ersten Gruppe gehört der Schutz für Lichtbilder, zur zweiten Gruppe zum Beispiel der Schutz für Tonträgerhersteller.
Die eigentlichen Leistungen können ganz unterschiedlich sein. Die Leistungen können in wesentlichen Investitionen, in der technischen und organisatorischen Leistung oder in der künstlerischen Interpretation liegen.
Abgesehen von § 72 UrhG, dem Schutz für Lichtbilder, wird bei allen Leistungsschutzrechte die Tätigkeit der Vermittlung fremder Leistungen an die Öffentlichkeit belohnt. Vor allem Urheber sind auf solche Vermittlerleistungen angewiesen. So wird beispielsweise ein Musikstück erst dadurch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass es von einem Musiker gespielt wird. Der Komponist des Stücks erhält ein Urheberrecht am Musikwerk, der Musiker, der das Stück spielt, erhält ein Leistungsschutzrecht für seine konkrete Darbietung.
Was sind Leistungsschutzrechte?
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
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