Mein Angebot: Telefonische Ersteinschätzung

€ 59,- inkl. MwSt.

Haben Sie Fragen rund um das Urheberrecht oder Ihre kreativen Schöpfungen und möchten sich zunächst allgemein einen Überblick verschaffen? Sind Sie z.B. unsicher, ob eine Ihrer Schöpfungen urheberrechtlich geschützt ist, sind Sie in einem kreativen Beruf als Angestellte/r tätig und möchten wissen, welche Rechte Ihr Arbeitgeber an Ihren Werken hat oder wollen Sie sich als freiberuflich tätige/r Kreative/r besser absichern?

Bei diesen und allen anderen Fragen rund um das Urheberrecht stehe ich Ihnen gerne für eine telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Viele Fragen können wir schon in 20 Minuten am Telefon klären und Ihnen so schnell und zuverlässig weiterhelfen.

Bei der telefonischen Ersteinschätzung stehen wir Ihnen bis zu 20min am Telefon zur Verfügung und beraten Sie zu Ihren Fragen rund um das Urheberrecht, Geistige Eigentum und Medienrecht.

Wenn Sie nicht nur eine Ersteinschätzung benötigen, kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot.

Vereinbaren Sie direkt hier einen Termin für Ihren Termin zur
telefonischen Ersteinschätzung!

So funktioniert es:

  1. Formular ausfüllen, Eingaben überprüfen und abschicken.
  2. Wir schicken Ihnen eine Bestellbestätigung per Mail.
  3. Danach senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung mit Terminvorschlägen im von Ihnen angegebenen Zeitfenster. Sie lassen uns wissen, welcher Termin für Sie am besten passt. Wir rufen Sie dann an.
  4. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Telefonat auf Rechnung.
Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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