Genauso wie bei anderen Verwertungsgesellschaften schließen die Mitglieder mit der GVL einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag ab. Anschließend melden die Mitglieder der GVL, an welchen Werken sie mitgewirkt haben. Die GVL schließt dann mit denjenigen Verträge ab, die die Leistungsschutzrechte der Mitglieder nutzen wollen. Also beispielsweise mit einem Radiosender, der die Leistung spielen möchte. Aber auch aus der Privatkopienvergütung fließt ein Teil an die GVL. Die Vergütung, die die GVL dafür erhält, schüttet sie dann an ihre Mitglieder aus. Allein im Jahr 2020 hat die GVL nach eigen Angaben so etwa 280 Millionen Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt.