Wer ist die GVL und warum gibt es sie?

GVL

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ist eine Verwertungsgesellschaft, die sich um die kollektive Verwertung der Rechte ausübender Künstler kümmert. Sie vertritt aktuell laut eigenen Angaben etwa 160.000 Mitglieder.

Worin liegt der Unterschied zwischen der GEMA und der GVL?

Die GEMA verwaltet Urheberrechte ihrer Mitglieder. Sie vertritt daher etwa diejenigen, die einen Songtext geschrieben oder die Melodie komponiert haben. Das sind die Urheber der Musik. Die GVL verwaltet dagegen sogenannte Leistungsschutzrechte. Mitglieder der GVL sind daher z. B. ausübende Künstler oder die Tonträgerhersteller. Grob gesagt kümmert sich die GEMA um die Erstverwertung eines Werkes, während sich die GVL mit dessen Zweitverwertung beschäftigt.

Wie kommen die Mitglieder an ihre Vergütung?

Genauso wie bei anderen Verwertungsgesellschaften schließen die Mitglieder mit der GVL einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag ab. Anschließend melden die Mitglieder der GVL, an welchen Werken sie mitgewirkt haben. Die GVL schließt dann mit denjenigen Verträge ab, die die Leistungsschutzrechte der Mitglieder nutzen wollen. Also beispielsweise mit einem Radiosender, der die Leistung spielen möchte. Aber auch aus der Privatkopienvergütung fließt ein Teil an die GVL. Die Vergütung, die die GVL dafür erhält, schüttet sie dann an ihre Mitglieder aus. Allein im Jahr 2020 hat die GVL nach eigen Angaben so etwa 280 Millionen Euro an ihre Mitglieder ausgezahlt.

Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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