Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Alle reden vom Urheberrecht – aber was ist das eigentlich? Das Urheberrecht schützt den Urheber und das Werk, das er geschaffen hat. Es gibt dem Urheber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie, von wem und wo von ihm geschaffene Werke verwendet werden dürfen.
Es ist allgemein bekannt, dass die Verwendung von fremden Fotos auf Webseiten mit urheberrechtlichen Problemen verbunden sein kann. Doch dass Fotos auch nach der Löschung von einer Webseite noch urheberrechtlich problematisch sein können, dürften die Wenigsten wissen.
Das Urheberrecht hat die Aufgabe, denjenigen, der ein Werk erschaffen hat, zu schützen. Egal, ob es sich um ein Bild, eine Skulptur, einen Film, ein Musikstück oder eine Fotografie handelt – geschützte Werke dürfen nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden.
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Darf man hier einfach ein schönes Zitat einbinden
oder verletzt das irgendwelche Rechte?