Was sind „nachgelassene Werke“?

Nachgelassene-Werke

Der Begriff „nachgelassene Werke“ stammt aus § 71 UrhG und wird so nur von Juristen verwendet. Und auch unter Juristen ist der Begriff nur einer kleinen Gruppe von Eingeweihten bekannt.

Trotzdem kann man über die Frage des Schutzes nachgelassener Werke auch ein ganzes Buch schreiben (was Eva Vonau, noch unter altem Namen auch getan hat: „Der Schutz nachgelassener Werke“).

Man kann es aber auch kurz zusammenfassen: Nachgelassene Werke sind solche, die grundsätzlich urheberrechtlich schutzfähig sind, bei denen das Urheberrecht aber schon durch Zeitablauf erloschen ist und die während des Bestands des Urheberrechts nicht erschienen sind. Man kann sich darunter klassische Dachbodenfunde vorstellen, besonders lange verschollene Manuskripte und Kompositionen.

Wenn jemand sich nun die Mühe macht, ein solches nachgelassenes Werk zu veröffentlichen, erhält derjenige nach § 71 UrhG ein Leistungsschutzrecht, das ihm erlaubt, das Werk für 25 Jahre allein zu verwerten. Die Idee dahinter ist, dass es sich nicht lohnen würde, Dachbodenfunde aufzubereiten und zu veröffentlichen, wenn diese sofort von anderen nachgedruckt werden könnten. Besonders relevant ist dieser Schutz bei Musiknoten, da es gar nicht so einfach ist, alte Noten in die heutige Notation zu übertragen und zu drucken.

Praktisch hat § 71 UrhG aber bisher wenig Bedeutung gefunden. Bekannt wurde er zum einen durch eine BGH-Entscheidung zu einer Vivaldi-Oper „Motezuma“ und vor allem durch eine Rechtsstreitigkeiten rund um die berühmte Himmelsscheibe von Nebra. Hier hat das Land Sachsen-Anhalt zweimal geklagt (2003 und 2005) und zweimal das Leistungsschutzrecht aus § 71 UrhG an der Himmelsscheibe von Nebra zugesprochen bekommen.

Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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