Das Urheberrecht hat die Aufgabe, denjenigen, der ein Werk erschaffen hat, zu schützen. Egal, ob es sich um ein Bild, eine Skulptur, einen Film, ein Musikstück oder eine Fotografie handelt – geschützte Werke dürfen nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden.
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Schlagwort: Gemeinfreiheit
Beim Anblick von einer Sammlung von bunten Briefmarken stellt sich für manchen die Frage, ob man diese Briefmarken eigentlich für eine eigene kreative Arbeit verwenden darf. Das hängt davon ab, ob sie urheberrechtlich geschützt sind.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde der urheberrechtliche Schutz in den meisten Ländern massiv ausgeweitet – und in den USA war die treibende Kraft dahinter niemand anders als Mickey Maus und die Walt Disney Company.
Oft findet man im Internet Hinweise darauf, dass „gemeinfreie“ Werke benutzt werden können, ohne dass die Erlaubnis eines Urhebers eingeholt werden muss. Aber was bedeutet „gemeinfrei“ eigentlich?
Am 5. Februar 1947 verstarb Hans Fallada in Berlin. 70 Jahre nach seinem Tod ist das Urheberrecht an seinen Werken zum 31. Dezember 2017 abgelaufen. Seine Werke stehen uns ab sofort zur freien Verfügung.