Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Alles was Sie schon immer über das Urheberrecht wissen wollten
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Das Urheberrecht hat die Aufgabe, denjenigen, der ein Werk erschaffen hat, zu schützen. Egal, ob es sich um ein Bild, eine Skulptur, einen Film, ein Musikstück oder eine Fotografie handelt – geschützte Werke dürfen nicht ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden.