Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und nimmt eine Vermittlungsposition zwischen den Urhebern und den Musiknutzern ein.
Gerade im Musikbereich ist es Urhebern kaum möglich, mit all denjenigen, die ihre Musik nutzen wollen – bspw. Partyveranstaltern, Clubs, Kneipen, Radio, Fernsehen – für jede Nutzung einen eigenen Vertrag abzuschließen. Als Urheber eines Sommerhits käme man ja zu nichts anderem mehr. Die Urheber können aufgrund der großen Menge der Musiknutzer auch kaum überprüfen, ob ihre Urheberrechte von den Nutzern auch beachtet werden. Man kann in jedem Club in Deutschland gleichzeitig zuhören. Auf der anderen Seite wollen auch die Musiknutzer nicht für jedes einzelne Lied mit einem anderen Urheber jeweils einen eigenen Vertrag schließen. Auch der Clubbesitzer käme zu nichts anderem mehr.
Hier kommt die GEMA ins Spiel.
Sowohl Urheber von musikalischen Werken, als auch Nutzer von Musik schließen mit der GEMA jeweils nur einen Vertrag ab. Die GEMA verteilt dann die Einnahmen aus den Verträgen mit den Nutzern an die Urheber.
Die GEMA vertritt dabei aufgrund von internationalen Verträgen nicht nur die Musik von deutschen Urhebern, sondern auch die von internationalen Rechteinhabern. In Deutschland hat die GEMA ein de-facto Monopol, so dass so gut wie jedes bekannte Musikstück über die GEMA lizenziert werden kann.