Wer ist die VG-Wort und was macht sie?

VG-WORT

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist eine Verwertungsgesellschaft, die sich um die kollektive Verwertung der Rechte der Urheber von Sprachwerken kümmert. Unter Sprachwerken im Sinne des Urheberrechts sind beispielsweise Bücher, Zeitschriften oder Hörbücher zu verstehen. Zu den Mitgliedern der VG-Wort zählen insbesondere Autoren und Verlage. Die VG-Wort verwaltet die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche Ihrer Mitglieder und trägt somit dafür Sorge, dass den Urhebern von Sprachwerken für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

Wie bekommen die Urheber eine Vergütung?

Die Urheber von Sprachwerken schließen mit der VG-Wort einen sogenannten „Wahrnehmungsvertrag“ ab. Anschließend können Mitglieder einzelne Werke über ein eigenes Portal der VG-Wort melden. Mit diesem Wahrnehmungsvertrag und der Meldung der Werke räumen die Urheber der VG Wort das Recht ein, ihre Werke an Nutzer zu lizenzieren. Damit muss der Autor des Werkes nicht mit jedem einzelnen Nutzer einen eigenen Lizenzvertrag schließen.

Die VG Wort schließt mit Werknutzern Verträge ab, die der VG WORT eine Vergütung zahlen. Außerdem erhält die VG Wort zum Beispiel eine Zahlung von Herstellern von Geräten, bei denen zu erwarten ist, dass sie für die Erstellung von Privatkopien genutzt werden und von Herstellern von Speichermedien. Wenn also jemand einen Kopierer, einen leeren USB-Stick oder einen PC kauft, ist im Kaufpreis immer auch ein kleiner Teil enthalten, der an die Verwertungsgesellschaften gezahlt wird. Damit soll ausgeglichen werden, dass Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken in Deutschland erlaubt sind und dem Urheber so Einnahmen entgehen.

Diese Einnahmen schüttet die VG Wort einmal im Jahr nach einer Quote an alle Berechtigten aus.

Können auch im Internet veröffentlichte Werke bei der VG Wort angemeldet werden?

Auch Werke, die Im Internet veröffentlicht wurden, können der VG-Wort gemeldet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen sog. „stehenden Text“ handelt (keine Videos oder Audiodateien) und der Text mindestens 1800 Zeichen umfasst. Darüber hinaus darf der Text nicht mit einem Kopierschutz versehen sein, da allein das Abspeichern oder Ausdrucken des Textes eine Vergütung für den Urheber zur Folge hat. Die alleinige Abrufbarkeit des Textes im Internet reicht hierfür nicht aus.

Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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