Was sind „Lichtbilder“?

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Wenn im Netz über die Nutzung von Fotografien und das Urheberrecht geschrieben wird, ist immer wieder auch von „Lichtbildern“ die Rede. Aber was sind „Lichtbilder“ im juristischen Sinne eigentlich?

Lichtbilder sind immer Fotografien aber nicht jede Fotografie ist ein „Lichtbild“. Fotografien werden im deutschen Urheberrecht auf zwei unterschiedlichen Wegen geschützt:

Es gibt Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) und Lichtbilder (§ 72 UrhG).

Lichtbildwerke sind Werke im Sinne des Urheberrechts. An Ihnen besteht also ein „echtes“ Urheberrecht. Ein „Werk“, also auch ein „Lichtbildwerk“ setzt voraus, dass das die Arbeit eine „persönliche geistige Schöpfungen“ darstellt und somit eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht. Erforderlich ist also, dass das Lichtbildwerk einen eigenen, besonderen schöpferischen Gehalt enthält. Das kann etwa der besondere Einsatz von Licht, die schöpferische Auswahl einer bestimmte Perspektive oder die kreative Zusammenstellung der Bildkomposition sein.

Lichtbilder erreichen – im Gegensatz zu Lichtbildwerken – diese Schöpfungshöhe nicht. „Lichtbilder“ sind also alle Fotografien, in die keine besondere Schöpfungsleistung eingeflossen ist. Dazu gehören zum Beispiel fast alle Fotografien, die wir spontan mit unseren Handys aufnehmen. Diese erreichen ehrlicherweise (jedenfalls bei uns) keine besondere Schöpfungshöhe. An solchen Fotografien entsteht kein „echtes“ Urheberrecht, sie sind aber über ein Leistungsschutzrecht faktisch genauso geschützt, wie Lichtbildwerke.

Der einzige Unterschied im Schutz zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken besteht in der Laufzeit. Lichtbildwerke sind, wie alle urheberrechtlich geschützten Werke, bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Lichtbilder sind bis fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder – wenn das Lichtbild nicht in der Zeit erschienen oder veröffentlich wurde – bis fünfzig Jahre nach der Herstellung geschützt.

Wenn man berücksichtigt, dass der absolut größte Teil der je auf der Welt gemachten Fotografien erst nach dem Jahr 2000, wohl sogar erst nach 2011 entstanden ist, kann man getrost davon ausgehen, dass es (noch) keinen Unterschied macht, ob mach ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk vor sich hat. Eine interessante Statistik dazu: Für das Jahr 1999 hat Kodak eine absolute Rekordzahl vermeldet: 80 Milliarden neue Fotografien weltweit in einem Jahr. 2022 sollen dagegen in einem Monat (!) 143 Milliarden neue Fotos hinzukommen.

Einfacher ausgedrückt:

„Lichtbilder“ ist ein juristischer Begriff für Fotografien die sich nicht durch eine besondere Inszenierung, Perspektive, Beleuchtung etc. auszeichnen. Sie sind faktisch aber genauso geschützt, wie besonders gestaltete Fotografien.

Erklaer-Elvis
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