Welche Zitate darf ich verwenden?

Symbolbild Zitate

Ob Motivationsposter, Kalenderspruch, Meme oder Dekoelement auf einer Webseite, Zitate findet man heute überall. Aber darf man Zitate berühmter Persönlichkeiten einfach verwenden?

Bei der Nutzung von Zitaten ist vor allem das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht des Zitierten zu beachten. Aber auch Marken- und Wettbewerbsrecht eine Rolle spielen.

Auf der sicheren Seite ist man immer mit Zitaten der alten Griechen, also von Aristoteles, Sokrates und Co. Die sind schon so lange tot, dass weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte beachtet werden müssen. Schwieriger ist es bei lebenden Persönlichkeiten und solchen, die noch nicht lange verstorben sind. Bei solchen Zitaten kommt es vor allem auf die Länge und Kreativität des Zitats, sowie den Zusammenhang an, in dem es verwendet wird.

Urheberrecht und Zitate

Wenn der zitierte Satz in seiner konkreten Form besonders kreativ und einfallsreich ist, kann er durchaus auch für sich allein genommen urheberrechtlichen Schutz genießen. Das ist besonders bei Zitaten, die mit Wortspielen „spielen“ der Fall. Dann darf das Zitat bis 70 Jahre nach dem Tod des Zitierten grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden.

Das Urheberrecht kennt zwar eine sog. „Zitatschranke“ in § 51 UrhG. Diese Schranke erlaubt es, urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Umständen auch ohne Erlaubnis des Urhebers zu zitieren. Im Fall von freistehenden Zitaten, also bei Kalendersprüchen, bei Zitatsammlungen, auf Webseiten etc., wird diese Schranke allerdings kaum greifen. Denn sie setzt voraus, dass das Zitat an dieser Stelle notwendig ist, beispielsweise um ein Argument zu belegen. Das wird als sogenannter „Zitatzweck“ bezeichnet.

Die Nutzung berühmter Zitate ohne Erlaubnis des Rechteinhabers kann auch nicht nur theoretisch Ärger verursachen. So sind beispielsweise die Erben von Karl Valentin schon erfolgreich gegen Internetseiten vorgegangen, die seine Werke ohne Erlaubnis zitieren.

Persönlichkeitsrecht und Zitate

Neben dem Urheberrecht sind auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht bei der Nutzung von Zitaten relevant.

Stellen Sie sich nur einmal vor, eines Ihrer Zitate wird aus dem Zusammenhang gerissen und auf der Internetseite einer extremistischen Gruppierung verwendet. Plötzlich sieht es so aus, als fänden Sie die Gruppe gut. Oder Sie posten einen besonders kreativen Spruch auf Facebook und ein bekannter Zigarettenhersteller übernimmt das Zitat für seine Werbung, obwohl Sie schon seit Jahren nicht mehr rauchen. Diese Beispiele zeigen, dass es durchaus Umstände gibt, unter denen die Verwendung eines Zitats der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck von der zitierten Person verschaffen kann. Das kann das Bild, das von der Person in der Öffentlichkeit entsteht, negativ beeinträchtigen.

Besteht die Gefahr, dass die Verwendung des Zitats die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen könnte, darf das Zitat auch nicht verwendet werden. Während das Urheberpersönlichkeitsrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet, verblasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach dem Tod der Person nach und nach. Es kann aber je nach den Umständen auch nach dem Tod noch von den Erben geltend gemacht werden.

Markenrecht und Zitate

Auch das Markenrecht kann für Zitate relevant werden, gerade wenn der Autor des Zitats prominent genannt werden soll. Namen sind gar nicht so selten als Marken eingetragen, denken Sie nur an Jil Sander oder Hugo Boss.

Ist der Name als Marke geschützt, darf er nicht in einer Weise auf Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, verwendet werden, die den Eindruck erweckt, das Produkt wäre ein offizielles Produkt dieser Marke.

Stellen Sie sich vor, sie möchten ein Zitat von Jil Sander als Spruch auf einem T-Shirt verwenden und Jil Sander auch auf dem T-Shirt als Autor benennen. Dabei könnte durch die Nennung des Namens Jil Sander durchaus der Eindruck entstehen, es handele sich um ein T-Shirt der Marke „Jil Sander“.

Marken sind grundsätzlich für die Dauer von 10 Jahren geschützt, können aber ohne Obergrenze immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Wettbewerbsrecht und Zitate

Auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann relevant werden, wenn man Zitate verwendet. Das UWG soll verhindern, dass Wettbewerber sich durch unlautere Mittel Vorteile auf dem Markt verschaffen, beispielsweise durch Rufausbeutung anderer Unternehmen oder durch irreführende Werbung.

Aber wie kann die Verwendung eines Zitats unlauter oder irreführend sein? Stellen Sie sich wieder vor, Sie verwenden ein Zitat von Jil Sander auf einem T-Shirt. Auch wenn Jil Sander als Name nicht geschützt wäre, könnten die Verbraucher doch davon ausgehen, dass Jil Sander etwas mit dem T-Shirt zu tun hat. Wenn es aber kein offizielles Jil Sander-Produkt ist, würde man die Verbraucher über die Verbindung in die Irre führen.

Das Wettbewerbsrecht hat keine zeitliche Beschränkung. Solange eine Irreführung bei den Verbrauchern entstehen kann, verstößt die Irreführung gegen das UWG.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Verwendung eines Zitats in Ordnung ist, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Zuletzt aktualisiert: 2. März 2022
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