Das weltweit erste Urheberrechtsgesetz stammt aus Großbritannien: Hier trat 1710 das sogenannte “Statute of Anne” in Kraft, das allerdings nur sehr eingeschränkten und kurzzeitigen Schutz vorsah. Obwohl zahlreiche US-amerikanische Bundesstaaten in den Jahren nach dem Unabhängigkeitskrieg (also Mitte der 1780-er Jahren) ihre eigenen Urhebergesetze erließen, vergingen bis zur ersten USA-weiten Regelung noch einige Jahre: Erst 1790 trat der “Copyright Act” in Kraft, der mit dem britischen Vorläufer nahezu identisch war. Dieses Gesetz sah für die Inhaber eines Urheberrechts immerhin einen 14-jährigen Schutz vor, der auf Antrag des noch lebenden Urhebers noch einmal um weitere 14 Jahre verlängert werden konnte.
Zwei spätere Gesetze aus den Jahren 1831 und 1909 erweiterten schließlich die Dauer des Urheberschutzes und des möglichen Verlängerungszeitraumes auf eine maximale Schutzdauer von 42 bzw. 56 Jahren. In den Geltungszeitraum dieses letzten Gesetzes fiel dann auch ein denkwürdiges Ereignis: Im Jahr 1928 schufen Walt Disney und sein Studio die wohl berühmteste Maus aller Zeiten. Da die Schutzdauer nach dem Gesetz von 1909 56 Jahre betrug, wäre Mickey also theoretisch im Jahr 1984 (1928+56) in die Gemeinfreiheit übergegangen.
Mickey Maus wurde schnell zum öffentlichen Gesicht der Firma. 2008 veröffentlichte die LA Times Umfrageergebnisse, nach denen 97% der landesweiten Bevölkerung Mickey Maus auf Anhieb erkannten. Mickeys Wert für die Walt Disney Company wurde auf mehr als 3 Milliarden US-Dollar geschätzt. In aktuelleren Studien gab das Wirtschaftsunternehmen Forbes Mickeys Wert sogar mit unglaublichen 5,8 Milliarden US-Dollar an. Daher verwundert es kein bisschen, dass Disney, als das Jahr 1984 immer näher rückte, mit allen Mitteln verhindern wollte, dass ihr Urheberecht in die Gemeinfreiheit überging.
Also begann Disney eine Lobbykampagne, um den Kongress davon zu überzeugen, dass es dringend an der Zeit für eine Urheberrechtsreform war. Mit Erfolg: 1976 erließ der Kongress still und heimlich ein neues Urheberrechtsgesetz und glich das amerikanische System an die aktuellen europäischen Standards an. Das hatte zur Folge, dass alle vor 1922 produzierten firmeneigenen Werke sofort in das Gemeineigentum fielen, und dass allen nach 1922 geschaffenen Werken nunmehr eine Schutzdauer von 75 Jahren zugutekam. So entkam Mickey der Gemeinfreiheit um Haaresbreite (nicht dass er Haare hätte…) und war erst einmal sicher – bis zum Jahr 2003.