Weniger ein volles Plagiat als die allzu freie Bedienung an fremden Material wurde Bushido vorgeworfen. Der Berliner Rapper soll sich bei der französischen Band Dark Sanctuary bedient haben. Bei gleich 13 Titeln soll Bushido Musikabschnitte von der Band übernommen haben. Es handelte sich um klassisches Sampling. Während die Vorinstanzen Bushido verurteilten, hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf. Es sei nicht geklärt worden, ob die von Bushido übernommenen, nur 10 Sekunden langen, Abschnitte überhaupt urheberrechtlich geschützt seien. Selbst wenn sie geschützt seien, läge möglicherweise eine erlaubte freie Benutzung vor, da Bushido die kurzen Abschnitte in seine eigenen Werke integriert hatte.