Ruhm, Reichtum und Halunken – Kunstfälscher und das Urheberrecht

"Original" und "Fälschung"

So häufig sie vorkommen, so schwer sind sie leider auch zu beweisen: Die Rede ist von Kunstfälschungen. Für Außenstehende sind die Geschichten von berühmten Kunstfälschern spannend wie ein guter Kriminalroman. Für die Käufer von gefälschter Kunst, entsteht oft ein großer finanzieller Schaden. Und natürlich ist es auch peinlich, wenn sich die frisch erworbene Giacometti-Skulptur als plumpe Fälschung herausstellt. Für Urheber kann es den guten Ruf zerstören, wenn zu viele Fälschungen im Umlauf sind.

Kunstfälschung als Geschäft

Bei Kunstfälschungen handelt es sich nicht um ein Randphänomen: Das Schweizer “Fine Arts Expert Institute” berichtet, dass sich 70 bis 90 Prozent der von ihnen untersuchten Kunstwerke als gefälscht oder falsch zugeschrieben erweisen. Yann Walther, Geschäftsführer des “Fine Arts Institute” in Genua relativierte diese Aussage allerdings gegenüber den Reportern des Daily Beast ein wenig und stellte klar, dass derartige Zahlen nicht wirklich repräsentativ und aussagekräftig sind. Die Begründung leuchtet ein: Schließlich lassen Kunden des Instituts nur solche Werke überprüfen, bei denen sie tatsächlich Zweifel an der Echtheit haben.

Trotzdem schätzten Fachleute schon in den 1970-er Jahren, dass bis zu 10 Prozent der Gelder, die damals für kommerzielle Kunsttransaktionen bezahlt wurden (und wir reden hier immerhin von 300 bis 400 Millionen Dollar) einen betrügerischen Hintergrund hatten. Und seitdem sind die Summen, die aus Kunstbetrügereien erwirtschaftet wurden, wahrscheinlich sogar noch weiter angestiegen.

Es lässt sich unmöglich schätzen, wie viele gefälschte Kunstwerke tatsächlich im Umlauf sind. Die Käufer solcher Fälschungen sind nicht gerade scharf darauf, derartige Fälle zu melden und zu verfolgen, weil sie zum Einen ungern publik machen wollen, dass ihr Kauf in Wahrheit wertlos ist und weil sie zum Anderen befürchten, wegen ihres Fehlgriffs in Kennerkreisen als leichtgläubig abgestempelt zu werden. Kluge Privatsammler, die merken, dass ihr Kauf kein Originalwerk ist, bieten stattdessen die Fälschung einem Museum im Tausch gegen eine Steuergutschrift an. Das Museum wird, falls es überhaupt merkt, dass es sich um eine Fälschung handelt, das Werk (um eine Rufschädigung zu vermeiden und nicht den Unmut des Spenders zu riskieren) einfach auf dem Dachboden oder im Keller verstauen und dort seinem Schicksal überlassen.

Die bekanntesten Fälscher in Deutschland sind Wolfgang Beltracchi und Lothar Senke, der König und der Graf der Kunstfälscher. Sie stelle ich in einem eigenen Beitrag vor.

Kunstfälscher und das Urheberrecht

Der Verkauf gefälschter Bilder ist vor allem außerhalb des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht, beispielsweise als Betrug nach § 263 StGB. Aber solange die gefälschten Werke noch urheberrechtlich geschützt und noch nicht gemeinfrei geworden sind, kommt auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht in Betracht.

Doch so einfach ist es mit dem Urheberrecht bei Fälschungen nicht. Nur bei 1: 1 Kopien liegt die Urheberrechtsverletzung klar auf der Hand: Hier verstößt der Fälscher gegen § 16 UrhG. Solche 1:1 Kopien sind allerdings vergleichsweise selten. Übernimmt der Fälscher bekannte Elemente eines Urhebers und erstellt daraus neue Kunstwerke, so kann es sich um eine Bearbeitung des Werkes nach § 23 UrhG handeln. Die Veröffentlichung und Verbreitung solcher „unfreier“ Bearbeitung verstößt auch gegen das Urheberrecht. Hier wird es allerdings schon schwieriger: Je nachdem, welche Elemente der Fälscher übernimmt und wie weit er sich vom Original entfernt, muss es sich nicht um eine urheberrechtlich relevante Bearbeitung nach § 23 UrhG handeln, es kann auch eine freie Benutzung nach § 24 UrhG vorliegen. Solche freien Benutzung verletzen das Urheberrecht des Originalurhebers nicht.

Werden die Fälschungen aber mit dem Namen des Originalurhebers versehen, so kann dieser aus seinem Urheberpersönlichkeitsrecht dagegen vorgehen, wenn ihm fremde Werke „untergeschoben“ werden. Als Urheber hat man nicht nur einen Anspruch darauf, als Urheber an den eigenen Werken genannt zu werden, sondern auch einen Anspruch darauf, nicht fälschlicherweise fremde Werke zugeschrieben zu bekommen. Das nicht allen Künstlern ihr Urheberpersönlichkeitsrecht besonders wichtig war, zeigt das Beispiel Dalis. Er signierte tatsächlich zehntausende leere Blätter… Dazu beim nächsten Mal mehr.

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