Darf ich Briefmarken für meine eigenen Kunstprojekte verwenden?

Briefmarken verschiedener Länder

 

Zwar werden immer weniger Briefe geschrieben und auch die Anzahl der Briefmarkensammler nimmt immer weiter ab. Trotzdem liegen in vielen deutschen Haushalten noch haufenweise alte Briefmarken herum – manchmal sauber geordnet in Sammelalben, manchmal einfach in einem Schuhkarton in einer dunklen Ecke des Speichers. Beim Anblick der hübschen bunten Briefmarken stellt sich die Frage, ob man diese Briefmarken eigentlich für eine eigene kreative Arbeit verwenden darf. Darf ich die Briefmarken für meine eigenen Kunstprojekte verwenden? Zur Illustration eines Buchprojekts? Für Webseiten? Für Collagen?

Sind Briefmarken urheberrechtlich geschützt?

Ob man Briefmarken verwenden darf, hängt davon ab, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Hier gilt – wie immer – dass alle künstlerischen Gestaltungen in Deutschland urheberrechtlichen Schutz erhalten, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Das gilt auch für Briefmarken. Die allermeisten Briefmarken, auf denen mehr als nur der Preis abgedruckt ist, werden diese Schöpfungshöhe erreichen. Selbst die Briefmarken, die aus den deutschen Briefmarkenautomaten kommen, sind wohl urheberrechtlich geschützt.

Dann kommt es noch darauf an, ob die Briefmarken „immer noch“ urheberrechtlich geschützt sind. Der urheberrechtliche Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Briefmarken werden danach gemeinfrei. Natürlich wäre es sehr aufwendig, bei jeder Briefmarke, die man verwenden will, erst den Urheber herauszufinden und dann zu prüfen, ob derjenige noch lebt, bzw. wann er gestorben ist. Zumindest bei sehr alten Briefmarken kann man sich da aber vielleicht mit einer Wahrscheinlichkeitsrechnung behelfen. Es scheint zumindest unwahrscheinlich, dass der Urheber einer Briefmarke, die im 19. Jahrhundert erschienen ist, vor weniger als 70 Jahren gestorben ist. Sehr alte Briefmarken, wie beispielsweise die erste weltweit erschienen Briefmarke, der „One Penny Black“, sind daher wahrscheinlich nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Darf ich aus Briefmarken ein neues künstlerisches Werk erstellen?

Wenn eine Briefmarke urheberrechtlich geschützt ist, darf sie in der Regel nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Eine solche Briefmarke darf ich also z.B. nicht einfach scannen und ins Internet hochladen.

Von der Zustimmungspflicht gibt es aber Ausnahmen:

Die wichtigste ist, dass man zu Hause im privaten Umfeld fast alles mit urheberrechtlich geschützten Werken tun darf. Solange man nicht das einzige Originalexemplar eines Werkes zerstört, ist man relativ frei darin, privat Werke (also auch Briefmarken) zu übermalen, zu zerschneiden, übereinander zu kleben, mit Sprüchen zu versehen etc. Solange man das Ergebnis nicht veröffentlicht, ist das erlaubt.

Die zweite hier relevante Ausnahme ist, dass es unter bestimmten Umständen erlaubt ist, eigene Werke zu veröffentlichen, die auf urheberrechtlich geschützten Werken anderer basieren. Ob man das eigene Werk ohne Zustimmung des Originalurhebers veröffentlichen darf, hängt davon ab, ob es sich beim neuen, eigenen Werk um eine „Bearbeitung“ nach § 23 UrhG oder eine „freie Benutzung“ nach § 24 UrhG handelt. Eine Bearbeitung darf ich nicht ohne Zustimmung veröffentlichen, eine freie Benutzung schon. Der Unterschied liegt darin, dass ich bei der „Bearbeitung“ eigentlich nur das urheberrechtliche Werk verändert, beispielsweise den Bildausschnitt angepasst, habe. Bei der „freien Benutzung“ habe ich das Originalwerk als Inspiration für mein eigenes Schaffen benutzt, das Originalwerk „verblasst“ hinter dem neuen Werk. Leider gibt es keine klar definierbare Grenze, an der man von der „Bearbeitung“ in die „freie Benutzung“ rutscht. Das liegt am Ende im Auge des Betrachters.

Als Hintergrundbild oder Logo einer Webseite, oder zur Illustration eines Textes wird man eine unveränderte Briefmarke wohl im Ergebnis nicht frei verwenden dürfen. Als Teil einer größeren Collage mit vielen Elementen eher schon.


Unsicher, ob Ihre kreative Schöpfung sich weit genug vom Original entfernt hat, um sie frei verwenden zu dürfen? Ich berate Sie gerne.

 

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