Alle reden vom Urheberrecht – aber was ist das eigentlich? § 11 Urheberrechtsgesetz (UrhG) beschreibt den Inhalt des Urheberrechts so: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“
Das ist natürlich eine sehr trockene Jura-Definition. Das Urheberrecht schützt den Urheber und das Werk, das er geschaffen hat. Es gibt dem Urheber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie, von wem und wo von ihm geschaffene Werke verwendet werden dürfen.
Das Urheberrecht schützt das Kreativleistungen. Es entsteht einfach dadurch,dass jemand kreativ tätig wird, eine Registrierung ist nicht notwendig.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles wichtige rund ums Urheberrecht, zum Beispiel
Außerdem erzählen wir Geschichten rund ums Urheberrecht und beantworten Fragen, die Ihnen schon immer auf den Nägeln gebrannt haben, zum Beispiel