Urheberrecht – Was ist das eigentlich?

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Alle reden vom Urheberrecht – aber was ist das eigentlich? § 11 Urheberrechtsgesetz (UrhG) beschreibt den Inhalt des Urheberrechts so: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Das ist natürlich eine sehr trockene Jura-Definition. Das Urheberrecht schützt den Urheber und das Werk, das er geschaffen hat. Es gibt dem Urheber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie, von wem und wo von ihm geschaffene Werke verwendet werden dürfen.

Das Urheberrecht schützt das Kreativleistungen. Es entsteht einfach dadurch,dass jemand kreativ tätig wird, eine Registrierung ist nicht notwendig.

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Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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