
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Alles was Sie schon immer über das Urheberrecht wissen wollten
Alle reden vom Urheberrecht – aber was ist das eigentlich? Das Urheberrecht schützt den Urheber und das Werk, das er geschaffen hat. Es gibt dem Urheber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie, von wem und wo von ihm geschaffene Werke verwendet werden dürfen.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?
Lichtbilder sind immer Fotografien aber nicht jede Fotografie ist ein „Lichtbild“.
Es ist allgemein bekannt, dass die Verwendung von fremden Fotos auf Webseiten mit urheberrechtlichen Problemen verbunden sein kann. Doch dass Fotos auch nach der Löschung von einer Webseite noch urheberrechtlich problematisch sein können, dürften die Wenigsten wissen.
Natürlich leben Wahlkampfveranstaltungen hauptsächlich von den dort auftretenden Politikern, von Reden, Parolen und Diskussionen. Doch auch das richtige Lied, abgespielt zur richtigen Zeit, kann die Stimmung bei der Veranstaltung erheblich beeinflussen.
Darf man hier einfach ein schönes Zitat einbinden
oder verletzt das irgendwelche Rechte?