Entstehung des Urheberrechts

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Das Urheberrecht entsteht in Deutschland ganz einfach dadurch, dass der Urheber das Werk schafft. Eine Registrierung des Urheberrechts ist (anders als z.B. bei Marken und Patenten) nicht notwendig. Der Urheber muss auch niemandem mitteilen, dass er das Werk erschaffen hat. Findet ihr beispielsweise einen Roman eures berühmten Großvaters auf dem Dachboden, so steht der Roman auch dann unter urheberrechtlichem Schutz, wenn euer Großvater nie jemandem davon erzählt hat.

Registrierung des Urheberrechts in den USA

In den USA war das Urheberrecht sehr lange nur dann geschützt, wenn man es beim US Copyright Office registriert hatte. Die USA sind aber 1989 der Revidierten Berner Übereinkunft beigetreten, einem internationalen Vertrag zum Urheberrechtsschutz. Eine Voraussetzung für den Beitritt zu diesem Abkommen war, dass die USA das Registrierungserfordernis abschafft. Seit 1989 entsteht damit der Schutz auch in den USA ohne Formerfordernis. Allerdings verliert man bestimmte prozessuale Vorteile bei Urheberrechtsverletzungen in den USA, wenn man sein Urheberrecht in den USA nicht registriert hat.

Mehr Wissen:

Was sind Leistungsschutzrechte?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur ganz klassisch Urheber und ihre „Werke“. In seinem 2. Teil kennt das UrhG auch so genannte „Leistungsschutzrechte“. Aber was sind Leistungsschutzrechte und was wird dadurch geschützt?

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