In den USA war das Urheberrecht sehr lange nur dann geschützt, wenn man es beim US Copyright Office registriert hatte. Die USA sind aber 1989 der Revidierten Berner Übereinkunft beigetreten, einem internationalen Vertrag zum Urheberrechtsschutz. Eine Voraussetzung für den Beitritt zu diesem Abkommen war, dass die USA das Registrierungserfordernis abschafft. Seit 1989 entsteht damit der Schutz auch in den USA ohne Formerfordernis. Allerdings verliert man bestimmte prozessuale Vorteile bei Urheberrechtsverletzungen in den USA, wenn man sein Urheberrecht in den USA nicht registriert hat.