In Deutschland kann das Urheberrecht als solches nicht übertragen werden. Nur wenn der Inhaber des Urheberrechts stirbt, gibt es einen neuen Inhaber: den Erben. Der Urheber kann Dritten nur Lizenzen erteilen, also Nutzungsrechte einräumen. Dabei ist der Urheber relativ frei: Er kann jemand anderem zum Beispiel die weltweiten, exklusiven und zeitlich unbeschränkten Rechte einräumen, sein Werk auf alle erdenklichen Weisen zu nutzen. Er kann aber auch sehr begrenzte Rechte einräumen, zum Beispiel nur für die Nutzung für ein Jahr auf einer bestimmten Webseite.
In den USA ist das übrigens anders: Dort kann das Urheberrecht auch als Ganzes auf andere – einschließlich Unternehmen – übertragen werden.